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VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 2 K 21.1118 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 68 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 69
Sachbescheidungsinteresse bei einer Baugenehmigung, Verhältnis Baugenehmigung zu einer Genehmigung nach einer kommunalen, Zweckentfremdungssatzung von Wohnraum
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 2 K 21.1118
- VG Bayreuth, 27.01.2022 - B 2 K 21.1118
- VGH Bayern, 09.06.2022 - 2 ZB 22.498
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
1) Die sogenannte Überleitungserklärung nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (2008) kann …
Auszug aus VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 2 K 21.1118
Das Sachbescheidungsinteresse für eine Genehmigung fehlt, wenn der Ausnutzung der Genehmigung schlechthin nicht auszuräumende Hindernisse entgegenstehen und die Genehmigung deshalb für den Antragsteller ersichtlich nutzlos ist, vgl. Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs; VwVfG, § 9 Rn. 153 ff. Unter anderem fehlt das Sachbescheidungsinteresse dann, wenn nach anderen Rechtsvorschriften für das Vorhaben erforderliche öffentlich-rechtliche Gestattungen versagt worden sind oder offensichtlich nicht erteilt werden können, vgl. Greim-Diroll; in: BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, BayBO, Rn. 20. Kennzeichen solcher Fälle ist, dass sich die Baugenehmigungsbehörde die anderweitigen und jenseits des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens liegenden festgestellten Hindernisse ohne eigene Prüfung zu eigen macht, BayVGH, U. v. 19.01.2009 - 2 BV 08.2567 - juris Rn. 17.Das so gefundene Ergebnis fügt sich auch in die bisherige Rechtsprechung des BayVGH ein, die selbst dann ein Sachbescheidungsinteresse bejaht, wenn nicht zu prüfende bauordnungsrechtliche Normen durch das zu genehmigende Bauvorhaben (voraussichtlich) verletzt werden, vgl. BayVGH, U. v. 19.01.2009 - 2 BV 08.2567 - juris Rn. 20 ff. Dies deshalb weil auch bei einem möglicherweise später angezeigtem bauordnungsrechtlichem Einschreiten für die Bauaufsichtsbehörde immer noch ein Ermessenspielraum besteht.
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 12 N 20.1726
Zweckentfremdungssatzung, Ausfertigungsmangel
Auszug aus VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 2 K 21.1118
Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof habe mit Urteil vom 27.9.2021 die Satzung der Beklagten über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 26.07.2019 für unwirksam erklärt; vgl. BayVGH, U. v. 27.9.2021 - 12 N 20.1726.Insoweit sei auf die Rechtsprechung des BayVGH zu verweisen (U. v. 27.9.2021 - 12 N 20.1726 - Rn. 15 ff.), die nochmals betone, dass der Inhalt der durch die Ausfertigung hergestellten Urkunde mit dem Beschluss des zuständigen Organs übereinstimmen müsse.
- VGH Bayern, 14.09.2018 - 9 B 15.1278
Baugenehmigung für Werbetafel in Mischgebiet - Berufung durch beigeladene …
Auszug aus VG Bayreuth, 27.01.2021 - B 2 K 21.1118
Die Baugenehmigung bilde nach dem bayerischen Bauordnungsrecht nicht den "Schlusspunkt", der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung eines Vorhabens, weshalb sie auch dann erteilt werden müsse, wenn noch offen ist, ob eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung erteilt werden kann, die für das Vorhaben neben der Baugenehmigung erforderlich ist (vgl. BayVGH, U. v. 14.9.2018 - 9 B 15.1278).